Begriff Gemeindefusion
Der Begriff der Gemeindefusion wird in der Literatur nicht immer genau gleich verwendet. Als Synonyme sind auch Gemeindezusammenschluss oder Gemeindevereinigung verbreitet. Die Existenz der betroffenen Gemeinden wird angetastet. Damit unterscheidet sich die Gemeindefusion von den Ausdrücken, wo die Anzahl Gemeinden erhöht wird oder gleich bleibt. Dazu gehört namentlich die Ausgemeindung, wo ein Gemeindeteil sich von einer bestehenden Gemeinde löst und selbständig wird. Ebenso ist die Umgemeindung abzugrenzen, wo sich ein Teil des Gemeindegebietes einer anderen Gemeinde anschliesst ohne Auswirkung auf die Anzahl Gemeinden.
Ein in diesem Sinn verstandener Fusionsbegriff beinhaltet die Gemeindefusion i.e.S. (auch Kombinationsfusion). Dort vereinigen sich zwei oder mehrere Gemeinden. Ebenso eingeschlossen ist die Eingemeindung (auch Einverleibung oder Absorptionsfusion). Das Gemeinderecht wird i.d.R. übernommen.
Gemeinden in der Schweiz
Die Schweiz verfügt über sehr heterogene Gemeinden. Die gut 2700 politischen Gemeinden unterscheiden sich bezüglich Grösse und Organisation. Die Rechte und Pflichten sind auf mehrere, nebeneinander stehende und teilweise ineinander verschachtelte Gemeindearten aufgeteilt. Die wichtigste Gemeindeart stellt die politische Gemeinde dar. Sie hat umfassenden Charakter.
Die Zahl der Gemeinden ist seit dem 19. Jahrhundert stark zurück gegangen in der Schweiz, wie folgende Daten zeigen:
Jahr | 1850 | 1880 | 1910 | 1940 | 1970 | 2000 | 2009 |
Anzahl Gemeinden | 3'205 | 3'180 | 3'152 | 3'114 | 3'020 | 2'899 | 2'636 |
Gemeindereformen in der Schweiz
Anders als in vielen anderen europäischen Staaten hat nie eine eigentliche Gemeindereform stattgefunden mit dem Ziel, die Gemeindeanzahl bzw. -vielfalt zu reduzieren. Die föderale Struktur der Schweiz und die grosse Autonomie der Gemeinden haben dies verhindert.
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